Der E-CHECK: bester Schutz für Gewerbe und Industrie

Ob Brand- oder Elektronikschaden: Die ersten Fragen, die Versicherungen Gewerbetreibenden in einem Schadensfall stellen, lauten: Ist die Elektroinstallation nach VDE-Norm geprüft? Und: wurde regelmäßig „gecheckt“, ob alles in Ordnung ist? Wer den einwandfreien Zustand der Elektroanlagen durch den E-Check nachweisen kann, ist auf der sicheren Seite. Unsere E-Check Experten prüfen nicht nur die Elektroinstallation, sondern auch die gesamte Kommunikationstechnik und alle elektrischen Geräte in sämtlichen Geschäftsbereichen: vom Monitor bis zum Server, vom Telefax bis zur Türöffneranlage.

Steht Ihr Betrieb unter Strom?

Gut, wenn damit Engagement, Teamgeist und Leistung gemeint sind. Weniger gut, wenn es den Zustand der Elektroinstallation betrifft! Es muss ja nicht immer gleich ein Brandschaden sein. Laut einem der größten Sachversicherer in Deutschland gehen Elektronikschäden zu über 30% auf Überspannung zurück.

Ihre Verantwortung

Als Geschäftsführer und/oder Betriebsinhaber tragen Sie eine hohe Verantwortung für Ihre Angestellten und Kollegen. Daher sollte deren Sicherheit oberste Priorität genießen. Sollte aber wider Erwarten doch ein Schadensfall eintreten, wird Ihr Versicherer fragen:

    • Ist die Elektroinstallation laut VDE-Norm geprüft?
    • Ist die Wiederholungsprüfung regelmäßig erfolgt?

Deshalb gibt es strenge gesetzliche Vorschriften für regelmäßige Prüfungen in Gewerbebetrieben. Im Schadensfall muss der einwandfreie Zustand der Elektroanlage nachgewiesen werden. Bei Gewerbetreibenden gilt diese Nachweispflicht gegenüber der Staatsanwaltschaft, den Berufsgenossenschaften und den Versicherungen.

Technische Informationen

Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel:
Prüffrist 4 Jahre, auf ordnungsgemäßen Zustand durch eine hierfür geschulte Elektrofachkraft.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art:
Prüffrist 1 Jahr, Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand durch eine hierfür geschulte Elektrofachkraft.

Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen in vorübergehend stationären Anlagen (z.B. Baustellen):
Prüffrist 1 Monat, Prüfung auf Wirksamkeit durch Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte.

Fehlerstrom-, Differenzstrom-/Fehlerspannungsschutzschalter in stationären Anlagen:
Prüffrist 6 Monate auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung durch den Benutzer.
oder

bei vorübergehend stationären Anlagen:
arbeitstäglich auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung durch den Benutzer.

Kundenvorteile
  • Sie vermeiden hohe Reparaturkosten und Folgeschäden durch mangelnde Wartung.
  • Ihr Betrieb ist vor unnötigen Ausfallzeiten von Maschinen und Antrieben geschützt.
  • Sie können im Schadensfall den Versicherungen/der Berufsgenossenschaft den korrekten Zustand von Anlagen und Geräten nachweisen.
  • Sie senken die Energiekosten.
  • Bei vielen Versicherern erzielen Sie Prämienvorteile!
  • Und: Sie motivieren Ihre Mitarbeiter durch vorbildliche Arbeitssicherheit