07. Sep 2015
Rauchwarnmelderpflicht Baden-Württemberg
Seit dem 01.01.2015 besteht in Baden-Württemberg die Rauchmelderpflicht auch für alle Bestandsgebäude.

Das heißt, dass Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind Rauchwarnmelder in Ihren Räumlichkeiten anzubringen. Hierbei gilt, dass mindestens die Schlafräume sowie die Fluchtwege mit Rauchwarnmeldern auszustatten.

Die Rauchwarnmelder von Häckel bieten eine Vielzahl von Vorteilen. Neben der fest eingebauten 12-Jahresbatterie und der Detektion sowohl von Rauch als auch von Hitze lässt sich unser Rauchwarnmelder durch einen großen Klebemagneten einfach und schnell an der Decke montieren.

Mehr Informationen finden Sie unter http://www.haeckel.de/Privatkunden/Rauchmelder.php oder auf http://rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-baden-wurttemberg/.