Privatpersonen
Grundsätzlich gilt: Der Eigentümer einer Elektroanlage ist auch für deren
Zustand verantwortlich. Somit ist der Eigentümer in der Regel auch für
Schäden, die aus dem nicht ordnungsgemäßen Zustand einer Anlage entstehen,
haftbar.
Dazu kommt die neue VDE-Bestimmung DIN VDE 105-100 (VDE 0105 Teil 100).
Hierzu schreibt die Deutsche und Elektrotechnische Kommission im DIN und VDE:
„Im Gegensatz zur früheren Bestimmung sind elektrische Anlagen von einer
Prüfpflicht nicht mehr ausgenommen. Somit müssen Wohnungen und Gebäude,
auch wenn Sie nach Art und Nutzung ausschließlich Wohnzwecken dienen, in
angemessenen Zeitabständen geprüft werden.“
Zwar besteht mit dieser Novellierung für Privatkunden keine ausdrückliche
Rechtspflicht. Bei Schadensfällen rekurrieren Gerichte aber auf Richtlinien,
wie eben die VDE-Norm. Damit erlangt der E-CHECK nicht nur für den Mieter,
sondern auch für Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften und
Wohnungseigentümer eine besondere Bedeutung. Da er die Einhaltung der
geltenden technischen Vorschriften schwarz auf weiß nachweist, schützt
er vor unliebsamen Überraschungen. Im Ernstfall können so beispielsweise
etwaige Schadensersatzansprüche abgewiesen werden.
Gewerbebetriebe
Prüfpflicht für Gewerbebetriebe gesetzlich vorgeschrieben!
Grundsätzlich gilt: Die Inhaber von Betrieben sind für den einwandfreien Zustand
der Elektroanlage verantwortlich und müssen ihn im Schadensfall gegenüber den
Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaften und Versicherungen
nachweisen können. Laut Unfallverhütungsvorschrift VBG 4 muss die Elektroanlage
im Betrieb mindestens alle 4 Jahre überprüft werden (nicht ortsfeste Geräte sogar
alle 6 Monate).
Die Inhaber und Betreiber von öffentlichen Gebäuden sind für den einwandfreien
Zustand der Elektroanlage verantwortlich. Und laut Unfallverhütungsvorschrift
GUV 2.10 müssen ortsfeste Geräte regelmäßig alle 4 Jahre überprüft werden
(nicht ortsfeste Geräte sogar alle 6 Monate).
In Gewerbebetrieben besteht die Verantwortung des Eigentümers (sofern er nicht
der Nutzer, sondern Vermieter der Räume ist, z.B. in einem vermieteten Bürogebäude)
vom Schaltschrank bis zum Übergabepunkt im vermieteten Raum. Innerhalb des
gemieteten Raumes ist der Mieter für den Zustand der ihn betreffenden Teile der
Anlage verantwortlich.
Kosten sparen und Sicherheit
Ist Ihre Elektroanlage in Ordnung? Bei der Installation, beim fachgerechten Um-
und Ausbau oder nach Reparaturarbeiten sorgt Ihr Elektromeister dafür. Aber
wissen Sie noch, wann er das letzte Mal im Haus war? Und vor allem: Wurden
nachträgliche Veränderungen, z.B. durch Ihre Mieter, richtig ausgeführt?
Für die Sicherheit der elektrischen Anlage ist der Eigentümer verantwortlich.
Und es gibt strenge gesetzliche Vorschriften für regelmäßige Prüfungen in
Gewerbebetrieben.
